AMS-Skandalurteil soll geprüft werden

Ein Mann war in einem AMS-Kurs durch Drohungen und Aggression auffällig gewesen und deshalb wurde ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes gesperrt. Für das Bundesverwaltungsgericht in Wien ist diese auffällige Verhalten in einer Fortbildungsmaßnahme jedoch kein Grund für eine Sperre. Geht es nach dem Urteil des Gerichts so ist aggressives Verhalten…

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