Deckelung der Mindestsicherung in Kraft getreten

Seit dem 1. Oktober gilt in Oberösterreich die Deckelung der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Demnach werden die finanziellen Leistungen für eine Haushaltsgemeinschaft mit 1.512 Euro gedeckelt. Ausnahmen sind etwa Pflege- oder Rehageldbezieher oder Arbeitsunfähige. „Es geht uns um den gerechten Ausgleich zwischen Arbeitseinkommen und Sozialleistungen“, sagt FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr. „Zu Recht sind arbeitende Familien verärgert, wenn sie weniger staatliche Unterstützung erhalten als arbeitslose Personen in einer Haushaltsgemeinschaft“, ergänzt FPÖ-Landesparteiobmann und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner.

Im ersten Halbjahr haben 269 Haushalte mehr als 1.500 Euro Mindestsicherung bezogen. Davon waren rund 85 Prozent Fremde. Mit 164 Haushalten ist die Gruppe der Syrer und Afghanen die größte.

„Die Mindestsicherung soll eine Not- und keine Dauerlösung sein. Und mit der Deckelung gibt es nun ein deutliches Signal nach außen“, so Klubobmann Mahr. Zudem werde die Zuwanderung in das Sozialsystem bekämpft. Auch ein entscheidender Arbeitsanreiz wurde verankert. Arbeiten soll sich so auch bei niedrigen Gehältern mehr auszahlen. Ausnahmen gibt es beim Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 oder Reha-Geld sowie für Arbeitsunfähige, Menschen mit Beeinträchtigung, Pflegende oder Personen, die Kinder unter drei Jahren betreuen.

„Durch die unkontrollierte Zuwanderung wird in Österreich Steuergeld von Menschen abgesaugt, die keine Minute in diesem Land gearbeitet und noch nie einen Cent in unser Sozialsystem einbezahlt haben. Um das Sozialsystem nicht ungebremst gegen die Wand zu fahren, war es nötig, hier die entsprechenden Änderungen vorzunehmen“, so Haimbuchner und Mahr.