Eine Lehre ist kein Asylgrund

Nur Asylberechtigte – also jene, die in Österreich Asylstatus haben und bleiben können – sollen eine Lehre machen dürfen. Das wird nunmehr auch von der Bundesregierung beschlossen. Die Erlässe aus Zeiten der SPÖ-Regierung, dass Asylwerber vor Erlangung eines positiven Asylbescheids eine Lehre beginnen, werden laut Vizekanzler HC Strache aufgehoben. Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass Asyl und geregelte Arbeitszuwanderung getrennt betrachtet werden müssen. „Eine Lehre kann kein Asylgrund sein“, findet auch Oberösterreichs FPÖ-Landesparteiobmann und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner. Die Abschiebung bei Lehrlingen sollen wie in jedem anderen Fall auch gehandhabt werden. Alles andere wäre unfair etwa gegenüber einer Familie, die sofort das Land zu verlassen habe.

Es ist unseriös und nicht richtig, Asylwerbern eine Lehre zu ermöglichen, wenn noch nicht klar ist, ob sie überhaupt bleiben können. „Am Ende des Tages hätte es dann nicht mehr geheißen: ‚Brauchst Du unseren Schutz?‘ sondern ‚Hast Du eine Lehrstelle?‘ Das würde es dem Zufall überlassen, wer in Österreich bleiben kann und wer nicht und widerspricht völlig dem Asylrecht“, so Haimbuchner. Jene Asylwerber, die in der Lehre sind und nicht rechtskräftig abgeschoben werden können, sollen ihre Ausbildung fertig machen können. Ansonsten gilt der Rechtsstaat. Das heißt: Gibt es eine negative Bleiberechtentscheidung, so hat der Betroffene das Land zu verlassen.

Rechtskräftig negative Asylbescheide werden vollzogen

Intensiv geprüft wurden seitens des Innenministeriums die Möglichkeiten, dass Asylwerber in derzeitiger Lehre trotz negativen Bescheids – vor ihre Heimreise – die Ausbildung beenden können. Mit dem Ergebnis, dass keine der geprüften Varianten in Betracht kommt. Rechtskräftig negative Asylbescheide werden daher – auch bei Lehrlingen – weiterhin rechtsstaatlich vollzogen. Betroffene müssen dann – wie im Asyl- und Fremdenrecht vorgesehen – Österreich verlassen.

Einem rechtskräftig negativen Bescheid geht generell eine genaue gerichtliche Prüfung des Einzelfalles voraus. Sowohl Asyl als auch subsidiärer Schutz sowie humanitäres Bleiberecht werden von unabhängigen Gerichten geprüft. Eine Lehre ist jedoch kein Asylgrund. Eine Lehre ist auch kein Instrument, das geeignet wäre, die gerichtlichen Ergebnisse dieser sorgfältig erfolgten Prüfungen auszuheben. Eine Lehre ist kein Schutz vor einer Abschiebung. Auch wenn die Wirtschaft händeringend Lehrlinge sucht.

„Was spricht dagegen, zuerst aus den bereits Asylberechtigten Lehrlinge zu suchen“, betont FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr. „Wir brauchen Lehrlinge, aber wir können doch nicht den Lehrherren die Entscheidung überlassen, ob jemand Asyl bekommt oder nicht. Das ist Sache des Staates! Wir brauchen kürzere Asylverfahren und wenn entschieden ist, dass die Person hier bleiben kann, dann muss man dem Lehrling alle Möglichkeiten geben, damit er so schnell wie möglich in eine Ausbildung kommt.“

Vermischung von Asyl und Lehre „falsch“

Haimbuchner warnte vor der Vermischung von Asyl und Lehre: Er halte es für „grundlegend falsch“, durch die Lehre eine Hintertür im Asylrecht zu schaffen, das hätte das „Asylrecht ausgehebelt“. Bislang wurde vermittelt, „dass es in der Hand des Lehrherrn liegt, wer einen Aufenthaltstitel bekommt“, das sei „feudalistisches Denken“, kritisierte Haimbuchner. Denn beim Asylrecht gehe es immer nur um die Frage, ob jemand Schutz brauche. Würde man über die Lehre einen neuen Aufenthaltstitel im Asylrecht schaffen, erzeuge man einen Sog nach ganz Europa, warnte er.

Skeptisch sind Haimbuchner und Mahr auch bei der Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte für Asylwerber: Kann man aus Österreich einen Antrag stellen, würde das eine Sogwirkung erzeugen. Außerdem sei es zynisch, gerade jene jungen Menschen, die eine gewisse Risikobereitschaft an den Tag legen und daher wohl auch für Unternehmertum im eigenen Land geeignet wären, aus diesen Ländern abzuziehen, denen dieses Potential dadurch verlorengeht, was wiederum diese ungewollte Sogwirkung unterstütze.

Und Klubobmann Mahr stellt die Frage in den Raum: „Angesichts von 30 Prozent oder mehr Jugendarbeitslosigkeit in Spanien oder Portugal: Warum nutzt man nicht dieses Potential – etwa mittels Austauschprogramm für Lehrlinge, wie es dies ja auch bereits für Studenten gibt.“