Einheitliche Sozialhilfe löst Mindestsicherung ab

Die Bundesregierung präsentierte am Mittwoch nach dem Ministerrat die neue einheitliche Sozialhilfe. Diese soll die ab 2020 die bisher von den Bundesländern unterschiedlich geregelte Mindestsicherung ablösen. Zuwanderern, die nicht ausreichend Deutsch können, wird der Bezug gekürzt. Dieser Betrag wird wiederum in Form von Gutscheinen für Sprachkurse bereitgestellt. Drittstaatsangehörigen und EU- wie EWR-Bürgern wird erst nach fünf Jahren in Österreich Sozialhilfe gewährt.

Die Eckdaten:

Ausgangspunkt für die monatliche Leistung ist der Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz, 2018 waren das 863 Euro, heuer bereits 885. Ohne Deutschkenntnisse gibt es um 300 Euro weniger. Paare erhalten maximal 1.240 Euro. Für Kinder gibt es gestaffelte Zuschläge: 221 Euro für ein Kind, 354 Euro für zwei Kinder, 398 Euro für Kind. Ein Rechenbeispiel zeigt die Unterschiede: So bekommt ein asylberechtigtes Ehepaar ohne Deutschkenntnisse mit drei Kindern (4, 7 und 10 Jahre) inklusive Familienleistungen künftig maximal 1.827 Euro (434 Euro stehen als Gutschein für Sprachkurse zur Verfügung), Deutschkenntnisse erhöhen dies auf 2.261 Euro. Alleinerziehende können von den Ländern Zuschläge von bis zu zwölf Prozent gewährt werden. Für Menschen mit Behinderung muss es künftig einen Zuschlag von 18 Prozent (155 Euro) geben. Für Menschen mit Beeinträchtigung gilt zudem die für Sozialhilfebezieher in Wohngemeinschaften geplante Deckelung der Geldleistungen. Dauerhaft erwerbsunfähige Bezieher erhalten eine Dauerleistung. Alle anderen jedoch maximal zwölf Monate Sozialhilfe. Dann muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bei nachweisbar höheren Kosten kann auch ein Wohnkostenzuschuss in Höhe von 30 Prozent (258,9 Euro) gewährt werden. Grundsätzlich sind Wohnkosten als Sachleistung abzudecken. Nicht mehr geplant ist, dass Häftlinge nach Verbüßung ihrer Strafe keinen Anspruch haben.

Für FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer war Oberösterreich mit der Reform der Mindestsicherung Tempomacher und Vorbild für die bundesweite Regelung. „Das neue Modell der Bundesregierung trägt oberösterreichische Handschrift. Genau wie im oberösterreichischen Modell ist im Bundesmodell ein Arbeitsanreiz verankert. Der Fokus wird auch auf die (Wieder-) Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben gerichtet. Der Deckel und die degressive Gestaltung verhindert, dass es zu extremen, für die Bürger unverständlichen Beträgen kommt. Wir haben immer gesagt: Leistung muss sich lohnen! Wer arbeitet, darf nicht der Leidtragende sein. Es muss einen spürbaren Unterschied zwischen jenen geben, die arbeiten wollen und Steuern zahlen, und jenen, die ausschließlich von Sozialleistungen leben“, so Mahr und Hattmannsdorfer.

Auch wird ein Schwerpunkt auf Integrationswilligkeit und das Erlernen der deutschen Sprachen gelegt. „Es gibt nun eine ganz klare Regel: Nur wer Deutsch kann, bekommt die volle Mindestsicherung. Deutsch ist auch die wichtigste Voraussetzung für Integration“, so Hattmannsdorfer und Mahr. Darüber hinaus wird der Fokus auf die soziale Verantwortung gelegt, unter anderem in Form von Unterstützungen für Alleinerzieher und Menschen mit Behinderungen.

Nun gehe es laut Mahr und Hattmannsdorfer darum, dass die neuen Bestimmungen in Oberösterreich fristgerecht umgesetzt werden.