Erste Aberkennungen von Doppelstaatsbürgerschaften

Nach der Debatte vom Frühjahr – der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan warb um Zustimmung unter den in Österreich lebenden Türken für sein Referendum – tauchten in Folge Listen auf, wonach auch Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft mitstimmten, die eigentlich keine türkische Staatsbürgerschaft mehr haben dürften. In Österreich gilt, dass bei Erlangen der österreichischen Staatsbürgerschaft der türkische Reisepass abgegeben werden muss. Allein aus Oberösterreich waren rund 2.000 Fälle auf dieser Liste etwaiger Doppelstaatsbürgerschaften. Insgesamt waren in ganz Österreich mehr als 100.000 Personen auch in der Türkei wahlberechtigt.

Der zuständige FPÖ-Landesrat Elmar Podgorschek hat in Folge eine Überprüfung veranlasst. In fünfzig Fällen wurden Musterverfahren eingeleitet. Nunmehr gibt es erste Negativbescheide bei österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften. „In zehn Fällen wurde die Staatsbürgerschaft aberkannt“, informiert Podgorschek, dass die entsprechenden Bescheide verschickt wurden. Die Aberkennung erfolgt bei diesen zehn Fällen in erster Instanz. Es gibt noch die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen.