Das Innenministerium wollte 2016 ein Erstaufnahmezentrum für bis zu 300 Asylwerber in der ehemaligen Welser Frauenklinik errichten. Dazu machte es von dem umstrittenen „Durchgriffsrecht“ Gebrauch, mit dem Flüchtlingsquartiere auch gegen den Widerstand der jeweiligen Gemeinde errichtet werden können.
Gegen diesen Bescheid hat der Welser FPÖ-Bürgermeister Andreas Rabl sowohl beim Verwaltungs- als auch beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingereicht.
Der Verfassungsgerichtshof hat der Stadt zwar bei einem Asylquartier keine baubehördliche Kompetenz zugesprochen, sehr wohl aber bei einer Registrierstelle. Dafür wäre eine Sonderwidmung „Erstaufnahmezentrum Asylwerber“ notwendig, welche derzeit nicht vorhanden ist und im Gemeinderat beschlossen werden müsste. Ein Erstaufnahmezentrum ist nämlich nicht nur eine bloße Asylunterkunft, sondern verfügt auch über Behörden und eine Gesundheitsstraße, weshalb ein derartiges Zentrum nicht vom Durchgriffsrecht gedeckt ist.
„Es war goldrichtig, gegen die Bescheide des Innenministeriums Rechtsmittel zu ergreifen. Damit haben wir die Errichtung des Erstaufnahmezentrums verhindert“, freut sich Bürgermeister Andreas Rabl. Er will nun anstelle des Asyl-Quartiers eine Polizeischule. „Die bisherigen Gespräche mit dem Innenministerium sind jedenfalls konstruktiv verlaufen.“
Auch FPÖ-Vizebürgermeister Gerhard Kroiß zeigt sich zufrieden: „Ein Bedarf an einer Asylunterkunft sowie einem Erstaufnahmezentrum besteht aufgrund der rückläufigen Flüchtlingsströme nicht. Derzeit bestehen in Oberösterreich über 1.000 freie Unterkünfte, die Schaffung neuer Kapazitäten ist daher eine Verschwendung von Steuergeld.“