Keine Lehre für Asylwerber

Die Lehre für Asylwerber in Mangelberufen soll abgeschafft werden. „Wir haben 60.000 junge Leute in Österreich, die Mindestsicherung beziehen und von denen viele einen Lehrplatz dringend benötigen würden. Genau für die müssen wir etwas tun“, betonte FPÖ-Vizekanzler HC Strache im ORF-Sommergespräch.

Asylwerber, die bereits in einem Lehrverhältnis seien, könnten diese fertig machen. Mit der neuen Verordnung wird es jedoch keine neuen Lehrlinge mehr geben, bei denen der Aufenthaltsstatus noch nicht geklärt ist. Und: All jene, bei denen ein unabhängiges Gericht einen negativen Asylbescheid feststellt, müssen das Land verlassen.

Lehrplätze nur noch für Menschen mit legalem Aufenthaltstitel

„Ich halte diese Ankündigung für richtig, weil wir zu trennen haben das Recht auf Asyl und das Recht auf Zuwanderung. Weder dürfen Schlepper entscheiden, wer in Österreich bleiben darf und wer nicht, noch Lehrherren wie Supermarktketten“, so die klare Position von FPÖ-Landesparteiobmann und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner. Es könne kein besonderer Grund sein, Asyl zu erhalten, wenn man eine Lehre beginne. „Eine Lehre kann einen negativen Asylbescheid nicht obsolet werden lassen“, zeigt Haimbuchner auf, dass die geltenden Gesetze im Asylwesen eingehalten werden müssen. Asyl sei Schutz und Aufenthalt auf Zeit. Ist kein Asylgrund mehr gegeben, ist diese Schutzfunktion nicht mehr nötig. Eine Lehre eines Asylwerbers darf nicht Vorwand für eine nachträgliche Asylrechtfertigung sein. Einzige Voraussetzung für Asyl ist die Verfolgung im Herkunftsland. „Weder eine Lehre, noch ein Mitwirken im örtlichen Verein oder bei der Feuerwehr geben das Recht auf Asyl“, betont der FPÖ-Landeschef: „Wer Asyl sucht, verlässt seine Heimat auf Grund einer Gefahr für Leib und Leben.“

Nicht gelten lässt Haimbuchner die leidige Diskussion über den vorhandenen Fachkräftemangel. „Dieses Problem kann auch mit Lehrlingen mit negativem Asylbescheid nicht gelöst werden. Bis dato waren dies rund 900 Personen in ganz Österreich. Wer kein Bleiberecht hat, kann und soll auch keine Lehre beginnen.“ Zu den genügend österreichischen Jugendlichen, die verzweifelt eine Ausbildungsstelle suchen und eine Lehrstelle benötigen, kommen zudem noch zusätzlich tausende anerkannte Asylwerber, die nicht arbeiten, keinen Lehrplatz haben und auch keinen AMS-Job-Kurs besuchen.

Und der Landesobmann der Freiheitlichen Jugend, Bundesrat Michael Raml betont: „Eine begonnene Lehre stellt nach geltender Rechtslage keinen Asylgrund dar. Auch bei sogenannten ‚Vorzeigeflüchtlingen‘ ist der Rechtsstaat durchzusetzen, wenn kein Recht auf Schutz besteht“.