Staatsbürgerschaft erst nach zehn Jahren

In der letzten Sitzung des Nationalrates vor der Sommerpause wurde das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 beschlossen. Asylberechtigte werden ab 1. September erst nach zehn Jahren den österreichischen Pass beantragen dürfen. Bisher gehörten sie zu jenen privilegierten Gruppen wie etwa auch EWR-Bürger, die bereits nach sechs Jahren um die Staatsbürgerschaft ansuchen konnten.

Der in Oberösterreich für das Staatsbürgerschaftsrecht zuständige Landesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) zeigt sich zufrieden, dass sein Vorschlag im Staatsbürgerschaftsgesetz umgesetzt wird. „Die Ungleichbehandlung zwischen Asylberechtigten und anderen Zuwanderern wurde auf meine Initiative hin aus dem Weg geräumt. In zahlreichen Gesprächen mit Bundesminister Herbert Kickl habe ich auf die Notwendigkeit der Anhebung der Anwartschaftszeit hingewiesen“, so Podgorschek.