Wohnbeihilfe-Erhöhung: Besonders Familien, Alleinerziehende und Mindestpensionsempfänger profitieren

Klares Signal für ein solidarisches Oberösterreich: Mit der erneuten Verbesserung der Wohnbeihilfe werden nicht nur 7.500 Fördernehmer mehr Geld erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird auch erweitert. Möglich wird das durch das Oberösterreich-Modell.  

Unser Geld für unsere Leut – das ist eine der freiheitlichen Kernpositionen. Mit dem Oberösterreich-Modell hat Landeshauptmann-Stv. Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner dieses Prinzip auch bei der Wohnbeihilfe eingeführt. Seit 2018 wurden die Zugangsvoraussetzungen für Drittstaatsangehörige verschärft: Wer Wohnbeihilfe erhalten will, muss mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Österreich aufhältig sein, 54 Monate einkommensteuerpflichtig gearbeitet haben und Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 nachweisen können. Wer also nichts in die Gemeinschaft eingezahlt hat und die Integration verweigert, bekommt kein Geld.

Mehr Geld für Familien

In den Jahren 2018 und 2019 wurden dem Steuerzahler so rund 4,8 Millionen Euro gespart. „Dieses eingesparte Geld werden wir ab 01. Jänner 2021 nun aufwenden und die Wohnbeihilfe für Mehrpersonenhaushalte, sprich für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, Ehepaare mit Mindestpension sowie Familien mit Kindern massiv erhöhen“, freut sich Haimbuchner. Konkret bedeutet dies zum Beispiel für eine Familie aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern, dass die Einkommensgrenze um satte 678,60 Euro auf 2.621,69 Euro steigt. Gerade in Zeiten, in denen Mieten, Arbeitslosigkeit und die Zahl der Kurzarbeiter steigen bedeutet diese Anpassung der Wohnbeihilfe gerade für Mehrpersonenhaushalte eine echte Entlastung. Neben den aktuellen 7.500 Fördernehmern wird auch der Kreis der Förderberechtigten erweitert – so geht ein solidarisches und soziales Oberösterreich.

Hier ein paar konkrete Beispiele, wie sich die Maßnahme auf das Leben der Fördernehmer auswirkt:

  • Das pensionierte Ehepaar S. mit einer Mindestpension von 1.327,62 Euro netto monatlich (1.548,89 Euro im Jahreszwölftel) erhält bis dato 94,11 Euro Wohnbeihilfe. Zukünftig werden es 222 Euro pro Monat und damit mehr als doppelt so viel sein. Jährlich erhält das Ehepaar nun 1.534,68 Euro mehr Geld zur Bestreitung ihrer Wohnkosten. Das ist mehr als eine Monatspension!
  • Die Familie K. mit fünf Personen, davon zwei Erwachsene und drei Kinder erhält derzeit Wohnbeihilfe in Höhe von 65,13 Euro, künftig werden sie monatlich die höchstmögliche Wohnbeihilfe von 300 Euro pro Monat erhalten, also um 234,87 Euro mehr. Das sind im Jahre 2.818,44 Euro mehr als Unterstützung für leistbares Wohnen.
  • Die alleinerziehende Mutter Frau G. mit zwei Kindern bekommt momentan aufgrund ihres Einkommens 49,66 Euro Wohnbeihilfe und erhält künftig 277,50 Euro Wohnbeihilfe. Das sind 227,84 Euro pro Monat mehr. Auf ein gesamtes Kalenderjahr aufgerechnet, sind das 2.734,08 Euro mehr, wodurch sich ihre Ausgaben für das Wohnen um die Hälfte vermindern.

„Mir ist es wichtig zu erwähnen, dass die aufgezählten Beispiele keine Einzelfälle sind. Diese und tausende andere Beispiele zeigen mir, dass wir mit der erneuten Verbesserung der Wohnbeihilfe am richtigen Weg sind“, so Haimbuchner abschließend.