Molln: Probebohrung war nicht verfassungswidrig
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Die Aufregung rund um das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bezüglich des oberösterreichischen Naturschutzgesetzes ist zwar groß, aber unbegründet, informiert Landeshauptmann-Stv. Naturschutzreferent Dr. Manfred Haimbuchner. Die Aufhebung durch den VfGH erfolgte aus rein formalrechtlichen Gründen, die Probebohrung in Molln wurde inhaltlich gar nicht behandelt. Sie war nicht einmal der ursprüngliche Grund für…
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