WFG-Novelle: Eine wirklich gute Sache

Einstimmig segnete der oberösterreichische Landtag die zur Abstimmung vorgelegte Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes (WFG) ab. Damit hat das Land einen sozialpolitischen Meilenstein aufgestellt.

Die Freiheitlichen hatten in der Gesetzeserneuerung darauf gedrängt, dass Sonderzahlungen, wie der die Steuerlast reduzierende Familienbonus sowie Ausgleichszulagen beziehungsweise der Pensionsbonus, künftig so berechnet werden, dass die Wohnbeihilfe dennoch in maximal möglicher Förderhöhe bezogen werden kann. Die Novelle wird als nächster Schritt auf dem freiheitlichen Weg hin zu mehr Gerechtigkeit für heimische Leistungsträger begriffen. Hartnäckige Integrationsverweigerer sollen dabei über strenge Zugangsbeschränkungen keine Chance haben, an den sozialen Fortschritten zu partizipieren. Eine laufende Überprüfung und Kontrolle der Antragsteller und der Leistungsgewährung werden dafür sorgen, dass der Erfolgskurs in der Wohnbauförderung fortgesetzt werden kann.

Ebenfalls ganz neu: Auch Träger nach dem OÖ Chancengleichheitsgesetz und der Wohnungslosenhilfe können künftig geförderte Wohnungen anmieten. Bisher war das nur für natürliche Personen möglich. In diesem Fall muss dann aber der Untermieter eine förderberechtigte Person sein.

Damit bringt die beschlossene Gesetzesnovelle zahlreiche Verbesserungen mit sich. Motiviert wurden die Neuerungen durch die Erfahrungen aus der Praxis: Landeshauptmann-Stv. Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner, zeigt sich zufrieden: „Die beschlossene Gesetzesnovelle bringt zahlreiche Verbesserungen für alle Oberösterreicher. Die Neuerungen ergeben sich in vielen Bereichen aus Erfahrungen der Praxis. Es freut mich besonders, dass wir die Zustimmung alle Landtagsfraktionen gewinnen konnten. Es handelt sich dabei um ein vernünftiges Paket, das allen Interessen gerecht wird“, so Landeshauptmann-Stv. Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner.