Staatsbürgerschaft erst nach zehn Jahren
In der letzten Sitzung des Nationalrates vor der Sommerpause wurde das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 beschlossen. Asylberechtigte werden ab 1. September erst nach zehn Jahren den österreichischen Pass beantragen dürfen. Bisher gehörten sie zu jenen privilegierten Gruppen wie etwa auch EWR-Bürger, die bereits nach sechs Jahren um die Staatsbürgerschaft ansuchen konnten. Der…
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